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Allgemeines

Bundesweite Prozessvertretung

Rechtsanwalt Gaßmann ist berechtigt, Sie vor jedem deutschen Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs zu vertreten. Er verfügt über Prozesserfahrung vor einer Vielzahl von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie an verschiedenen Amts-, Land und Oberlandesgerichten.

Branchen

Wir besitzen auf Grund jahrelanger Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern eine besondere Expertise einschließlich der einschlägigen Tarifverträge in den Branchen:

  • Gasgroßhandel
  • Gebäude- und Industriereinigung / Facility Management
  • IT-Dienstleistungen
  • Pflegedienstleistungen

Beratung und Begleitung bei (arbeits-)rechtlichen Veränderungen

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Umstrukturierung und Übertragung Ihres Unternehmens. Hierzu gehört u. a. die Erstellung einer rechtlichen Due Diligence sowie die Beratung bei Betriebsübergängen.

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen

Im Vertragsrecht verfügt die Kanzlei über besondere Erfahrung bei der Gestaltung, Beratung und Verhandlung von Beratungsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Gewerbemietverträgen und (Unternehmens-)Kaufverträgen.

Schulungen und Vorträge

Rechtsanwalt Gaßmann verfügt über jahrelange Erfahrung als Referent arbeitsrechtlicher Seminare und Veranstalter von Inhouseschulungen zu arbeits- und zivilrechtlichen Themen.