Anwalt für Arbeitsrecht
Klaus GaßmannÜber meine Arbeitsrechtskanzlei
Kompetenz in Arbeitsrecht-Beratung und -Vertretung
Ich bin Klaus Gaßmann, Ihr langjährig erfahrener Anwalt in Sachen Arbeitsrecht. Mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht habe ich mich vorwiegend auf die anwaltliche Rechtsberatung und -vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten spezialisiert.
Als Anwalt für Arbeitsrecht bin ich Ihr verlässlicher Partner, der mit Ihnen gemeinsam umfassende Strategien zur Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme erarbeitet und umsetzt. Hierbei können Sie auf meine fundierte juristische Fachexpertise vertrauen.
Als Rechtsanwalt liegt mein fachlicher Schwerpunkt bereits seit meinem Studium auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Im Laufe meiner über 22-jährigen Karriere als Fachanwalt ist mir im Arbeitsrecht schon so ziemlich jede Fallkonstellation begegnet. Abgesehen von meiner einschlägigen Erfahrung bringe ich aber auch das nötige Wissen mit, dass jeder Fall anders gelagert ist. Als Rechtsanwalt gehe ich daher stets flexibel auf Ihr spezielles arbeitsrechtliches Anliegen ein – mit der obersten Priorität, Sie bei der voll zufriedenstellenden Durchsetzung dessen zu unterstützen.
Meinen Fokus richte ich bei meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht immer auf den rechtlichen sowie wirtschaftlichen Erfolg meiner Mandantschaft. Diesen versuche ich durch meine jahrzehntelange Erfahrung und die fachliche Qualität meiner umfassenden Rechtsberatungsleistungen im Arbeitsrecht zu erzielen.
Profitieren Sie von meinem wertvollen Know-how, über das ich als Fachanwalt im Arbeitsrecht verfüge. Dabei ist es egal, ob Sie ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitgeber / eine Arbeitgeberin sind: Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich im Besitz von detaillierten theoretischen sowie praxiserprobten Kenntnissen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dieses regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen gleichermaßen. Als Anwalt für Arbeitsrecht bin ich folglich fachlich dafür qualifiziert, Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen professionelle Hilfe zu leisten – ganz gleich, welcher dieser beiden Parteien Sie angehören.
In folgenden Rechtsgebieten profitieren Sie von meinem wertvollen Know-how als Fachanwalt:
- dem Individualarbeitsrecht
- dem Kollektivarbeitsrecht
- in angrenzenden Rechtsgebieten.
Ich leiste professionelle Hilfe im Arbeitsrecht, als Anwalt für …
- Arbeitnehmer/-innen
- Arbeitgeber/-innen.
Über 22 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Meine Rechtsgebiete
Individualarbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht ist für mich als Anwalt jeder Fall besonders und jeder Mandant / jede Mandantin einzigartig. Deswegen lege ich mit meiner Kanzlei besonderen Wert darauf, Sie in allen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts individuell und intensiv zu betreuen. Als praktizierender Anwalt für Arbeitsrecht nehme ich mir dabei immer die nötige Zeit, um Ihre Situation und Ihr Anliegen zu verstehen und darauf basierend die notwendigen individualarbeitsrechtlichen Beratungsschritte einzuleiten.
Ihnen und Ihren individuellen Beziehungen als Arbeitnehmer/-in oder Arbeitgeber/-in schenke ich als Individualarbeitsrechtler meine ungeteilte Aufmerksamkeit: Egal, ob es um Abmahnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, Boni, Kündigungen, variable Vergütungen oder sonstige individualarbeitsrechtliche Fragestellungen geht – ich stehe Ihnen als Anwalt mit meiner fachlichen Expertise zur Seite.
Im Individualarbeitsrecht stehe ich Ihnen als Anwalt mit meiner fachlichen Expertise zur Seite bei …
- Kündigungen
- Abmahnungen
- Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnissen
- Aufhebungsverträgen
- Boni
- variablen Vergütungen
- sonstigen individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Kollektivarbeitsrecht
Das Arbeitsrecht unterliegt wie die Arbeitswelt einem stetigen Wandel – hierbei können Sie sich auf mich und meine einschlägige Erfahrung als Fachanwalt jederzeit verlassen. Meine Anwaltskanzlei ist im Arbeitsrecht bestens vertraut mit den aktuell geltenden Gesetzen, Regelungen und Rechtsprechungen für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen auf kollektiver Ebene. Als Anwalt für Kollektivarbeitsrecht bin ich darauf spezialisiert, sowohl für Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräte als auch für Arbeitgeber/-innen faire und vertrauensvolle kollektivarbeitsrechtliche Lösungen zu finden.
Sei es bei Betriebsvereinbarungen, Betriebsratswahlen, betrieblichen Sozialplänen, dem betrieblichen Interessenausgleich oder in anderweitigen Fragen rund um die personelle und soziale Mitbestimmung im Betrieb – ich biete Ihnen professionelle kollektivarbeitsrechtliche Hilfe.
Als Anwalt bin ich im Kollektivarbeitsrecht darauf spezialisiert, faire und vertrauensvolle Lösungen zu finden für …
- Arbeitnehmervertretungen
- Betriebsräte
- Arbeitgeber/-innen.
Im Kollektivarbeitsrecht können Sie sich auf mich und meine einschlägige Erfahrung als Anwalt jederzeit verlassen – sei es bezüglich …
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsratswahlen
- betrieblicher Sozialpläne
- des betrieblichen Interessenausgleichs oder
- anderweitiger Fragen der personellen und sozialen Mitbestimmung im Betrieb.
Unser Team
Klaus Gaßmann
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Man braucht viel Zeit, um Erfahrung zu sammeln, und wenn man sie einmal hat, sollte man sie auch weiterhin nutzen.“ (Autor unbekannt)
Nadine Aktepe
Rechtskanzleiassistentin
„Neben der optimalen Organisation und bestmöglichen Betreuung ist mir persönlich die klare Kommunikation eine absolute Herzensangelegenheit.“